Zuschüsse zu Studienfahrten
Wegen der vielen Anträge auf finanzielle Unterstützung von Schulreisen und Exkursionen sind die zur Verfügung stehenden Mittel für das erste Halbjahr 2025 leider bereits ausgeschöpft. Wir bitten daher, von Anträgen Abstand zu nehmen, da sie nur negativ beantwortet werden können.
Ab dem 1.1.2025 können Anträge für das 2. Halbjahr 2025 gestellt werden.
!! Gemäß Kuratoriumsbeschluss vom 15.10.2024 werden keine Studienreisen zu Zielen innerhalb Deutschlands mehr bezuschusst.
Anträge für Reisen zwischen dem 1.7. und dem 31.12.2025 (!!) können ab dem 01. Januar 2025 eingereicht werden. Es gilt dann die folgende Regelung für die Vergabe von Zuschüssen für Studienfahrten/Exkursionen:
Die Stiftung Humanismus heute vergibt Zuschüsse zu Studienfahrten von baden-württembergischen Gymnasien und Universitäten. Aufgrund der enormen Zunahme an Anträgen für die finanzielle Unterstützung von Studienreisen, die bei weitem die der Landesstiftung zur Verfügung stehenden Mittel überschreiten, hat das Kuratorium auf seiner Frühjahrssitzung folgenden Vergabemodus der Zuschüsse festgelegt, der sich an der Praxis anderer Förderinstitutionen orientiert.
1. Anträge für Studienfahrten in der ersten Hälfte des folgenden Kalenderjahres (1. Januar bis 30. Juni) müssen bis zum 15. Dezember des vorangehenden Jahres vorliegen.
2. Anträge für Studienfahrten in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres (1. Juli bis 31. Dezember) müssen bis zum 1. Juni desselben Jahres vorliegen.
3. Die Anträge werden nach Eingang bearbeitet. Sobald die zur Verfügung stehenden Mittel verbraucht sind (bis zum 30.6.2025 ist dieses Limit erreicht - s.o.!), können keine Bewilligungen mehr ausgesprochen werden. Deshalb wird empfohlen, die Anträge frühzeitig einzureichen.
4. Wegen der großen Menge an Anträgen können, damit möglichst viele Schulen gefördert werden können, als Bezuschussung maximal Euro 1.000,00 gewährt werden.
Die sonstigen Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen sind HIER abrufbar, das Antragsformular HIER.
Die Anträge sind per Post an die Geschäftsstelle der Stiftung oder bevorzugt per E-Mail an Prof. Dr. B. Zimmermann zu richten.
Nach der Studienfahrt muss u.a. ein Verwendungsnachweis eingereicht werden - ein Formular dafür findet sich HIER.
!!! Leider mussten wir feststellen, dass nach Abschluss der Studienreisen die Verwendungsnachweise nur von ca. der Hälfte der Schulen innerhalb von sechs Wochen an die Stiftung, wie im Bewilligungsbescheid gebeten, zurückgeschickt wurden. Wenn sich dies im ersten Halbjahr 2024 nicht bessert, müssen wir zur Auszahlung der Fördermittel in zwei Tranchen zurückkehren.
Für Überweisungen zugesagter Förderungen ist Frau Angela Ruppenstein zuständig, telefonisch erreichbar dienstags 9-12h unter 0761 203 4959.
• Für alle, die eine Studienfahrt nach Rom planen, ist die App interessant, die mit Unterstützung der Stiftung Humanismus heute als Kooperationsprojekt des historischen Seminars der Universität Freiburg und der pädagogischen Hochschule (Freiburg) entstanden ist. Die "Romspaziergänge" sind HIER abrufbar, das genutzte Programm HIER. Ein Blatt mit weiteren Informationen gibt es HIER, und höchst willkommene Rückmeldungen können mit diesem Formular gegeben werden. Artikel zum Projekt sind hier (FACE) und hier (Universitätsportal) einsehbar.
• Als Anregung, wie eine Klassenfahrt geplant werden könnte, finden Sie hier außerdem eine fachdidaktische Arbeit, die eine Klassenfahrt nach Trier entwirft.